UNPKG

bd-flux

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a async flow and callback toolkit

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Bundsche Software Lizenz 1.0 ---------------------------- (c) 2017 Rüdiger Bund Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie des Programmes und/oder Programmquelltextes (die Sache) erhält, unentgeltlich und bis auf Widerruf das Recht eingeräumt, die Sache - zu nutzen - als Teil anderer Programme zu verwenden oder mit anderen Programmen zu kombinieren - in unveränderter Form zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen - zu verändern und die Veränderung zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen solange folgende Bestimmungen akzeptiert und eingehalten sind: 1. Es sind alle Vermerke zum Urheber und dieser Lizenz in der Sache zu belassen. 2. Es sind Empfänger der Sache deutlich auf den Urheber und auf diese Lizenz hinzuweisen. 3. Es sind Empfänger der Sache deutlich darauf auf Änderungen der Sache hinzuweisen. 4. Die Sache, auch in veränderter Form, darf nur unter den hier genannten Bestimmungen verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden. 5. Bei Verwendung als Teil anderer Programme oder in Kombination mit anderen Programmen gelten die Punkte 2 und 3 ebenso. 6. Es besteht keinerlei Gewährleistung für die Sache oder deren Eigenschaften. 7. Es besteht keinerlei Haftung für durch die Verwendung der Sache entstandene Schäden. Es obliegt der Person vor Nutzung der Sache diese auf Tauglichkeit zu prüfen. Jede Verletzung einer dieser Bestimmungen führt automatisch zur Beendigung der Lizenzgewährung. Ausgenommen von den Rechten dieser Lizenz sind grundsätzlich alle staatlichen Institutionen und staatliche Stiftungen gleich welcher Nation. Ebenso ausgenommen sind Parteien, Parteistiftungen und Anstalten des öffentliche Rechts der Bundesrepublik Deutschland sowie Vereine oder juristische Personen, die mit oder für staatliche Institutionen, Anstalten des öffentlichen Rechts oder Parteien der Bundesepublik Deutschland arbeiten oder mehr als 50% ihrer Einkünfte von diesen beziehen. Einzig Schulen und Hochschulen ist es als staatlichen Institutionen gestattet die Sache entsprechend dieser Lizenzvereinbarung zu nutzen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lizenz unwirksam oder undurchführbar sein oder unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Lizenz im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der beabsichtigten Zielsetzung am nächsten kommen, die der Urheber mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt hat. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich die Lizenz als lückenhaft erweist. Dieser Lizenztext darf in unveränderter Form vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht und zur Lizenzierung von Programmen und Programmquelltexten Dritter genutzt werden.